Sozialbetrug: Arbeitsbeginn dem Arbeitsamt nicht gemeldet

Schadenswiedergutmachung statt Strafe darauf einigten sich die Beteiligten im Verfahren gegen eine 40-jährige Munsteraner vor dem Soltauer Amtsgericht. Die Frau hatte eine neue Arbeit aufgenommen, das aber nicht gemeldet und weiter Sozialleistungen bezogen. Sie muss nun 880 Euro zurückzahlen, dann wird das Verfahren gegen die Verkäuferin eingestellt. Die Frau wurde zum 1.

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