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Unter Kassenkredit, auch Liquiditätskredit genannt, versteht man eine kurzfristige Verbindlichkeit, die Kommunen eingehen können, um vorübergehende Kassenanspannungen überbrücken zu können. Sie dienen nicht der Ausgabenfinanzierung, sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft und die Sicherung der erforderlichen Liquidität.

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