Lageplan, Baustrom und Co. – so klappt es mit dem Bauantrag
- Grundstückskauf: Der Käufer sollte möglichst schon vorab klären, was auf dem Grundstück machbar ist, sagt Holger Schmidt, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbundes aus Oldenburg. Es lohne sich, beim Bauamt nachzufragen, ob es einen gültigen Bebauungsplan gebe und was darin geregelt sei. In der Regel ist die Art und Größe der Bebauung festgehalten , sagt Schmidt. Ebenso könnten Geschosszahl, Fassadengestaltung, Firsthöhe und andere Dinge vorgeschrieben sein.