Bewährungsstrafe für Sozialbetrug

Sie zeigt sich gleich zu Prozessbeginn einsichtig und gibt den Sozialbetrug sofort zu: Zwei Monate lang kassierte die Soltauerin Arbeitslosengeld, obwohl sie bereits eine neue Stelle hatte. Das Soltauer Amtsgericht verurteilt die 43-Jährige deswegen zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten. Nach dem Spruch von Richterin Stefanie Schülter muss die Frau außerdem 600 Euro zahlen das soll ein Denkzettel sein . Zusätzlich muss die Soltauerin den Schaden von 1426,20 Euro wiedergutmachen.

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