Kopie von polizei verschweigt
Die Polizeiinspektion Heidekreis veröffentlicht in ihren täglichen Meldungen keine Fälle von Vergewaltigungen und häuslicher Gewalt, sofern dies aus Fahndungsgründen nicht nötig ist. Sie begründet dies unter Verweis auf einen Runderlass des Landesinnenministeriums mit dem Opferschutz, das heißt, die Opfer sollen nicht zu identifizieren sein. Der Opferschutz ist unstrittig. Strittig ist allerdings, ob er nur gewährleistet werden kann, wenn überhaupt nicht aktuell über die Taten berichtet wird.