Alternative Fakten
Soll man bei Wahlen Enthaltungen werten, soll man bei Mehrheitsverhältnissen auch ungültige Stimmen berücksichtigen? Die Frage ist in einer Demokratie durchaus relevant und somit zulässig. Wenn jemand, der die erforderliche Stimmenmehrheit geholt hat, um ein Mandat zu erringen, sich über seinen Sieg freut, ist das nachvollziehbar. Der Verweis auf eine konkrete Zustimmung der Mitglieder oder auch nur der Stimmen in Prozent indessen hinkt, wenn unter den abgegebenen Stimmen Enthaltungen oder auch ungültige Stimmen ignoriert werden und in der Berechnung der prozentualen Zustimmung geleugnet werden.