Lucas_Eri2801

Wir erinnern uns (356): König Heinrich IV. und Papst Gregor VII. Seit Otto I. hatten die deutsch-römischen Könige/Kaiser - mit Billigung der jeweiligen Päpste - die Reichsbischöfe in ihr Amt eingesetzt; diese nahmen sowohl geistliche, als auch weltliche Aufgaben wahr.

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