Innenausschuss vertagt das Problem

Nachdem die BZ-Recherchen im auslaufenden Jahr ergeben hatten, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Polizeiinspektion des Heidekreises mit Blick auf die Sicherheitslage nicht ausgewogen erfolgt, bestimmte Deliktsbereiche komplett ausgeblendet werden, soweit die Fahndung eine Pressemitteilung nicht erforderlich macht, hat der Innenausschuss sich des Themas angenommen. Das Thema schien beachtlich genug, immerhin hatten mehrere Experten gegenüber dieser Zeitung Zweifel an der Praxis der Polizei geäußert. Eine Generalausnahme in einem Deliktsbereich ist nicht vertretbar, hatte etwa der Staatsrechtler Professor Dr. Christoph Degenhardt von der Universität Leipzig gegenüber der BZ festgestellt.

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