Anlieger müssen räumen
Aufgrund der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Heidekreis werden die Schaukommissionen der zehn Schneverdinger Ortschaften am Sonnabend, 19. November, die in Frage kommenden Gräben überprüfen. Die räumungspflichtigen Eigentümer beziehungsweise Anlieger sollen die notwendigen Unterhaltungsarbeiten termingerecht durchführen.