Durchbruch, Fliesen, Türspion – was als bauliche Veränderung gilt
dpa/tmn. Ein altmodisches Bad, ein verbrauchter Bodenbelag, ein ungünstiger Wohnungsschnitt es gibt genug Gründe, in der Mietwohnung selbst Hand anzulegen. Doch Vorsicht: Mieter können schnell über das Ziel hinausschießen. Nicht jede Baumaßnahme ist erlaubt.