Beim Auszug streichen? Häufige Irrtümer rund um Schönheitsreparaturen

Stimmt nicht, denn: Schönheitsreparaturen gehören grundsätzlich zur Instandhaltungspflicht, und die ist Sache des Vermieters, ergänzt Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. Allerdings könnten Vermieter diese Pflicht auf ihre Mieter übertragen. Dabei müssten sie aber auf die genaue Formulierung achten, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Denn stehen rechtswidrige Klauseln im Mietvertrag, seien diese Vereinbarungen hinfällig.

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