Alkoholisiert gefahren

wu Soltau. Die Alkoholfahrt kommt den 49-jährigen Soltauer teuer zu stehen: Das Soltauer Amtsgericht verurteilte den Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Das entspricht knapp vier Monatseinkommen des Mannes, der früher als Lkw- und Busfahrer tätig gewesen war. Richter Wolfgang Pfleger verhängte außerdem eine zweijährige Führerscheinsperre.

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