Mitführen von Alkohol am 1. Mai verboten

bz Rotenburg. Am 1. Mai wird zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für einen Teilbereich des Stadtgebietes eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird das Mitführen und Trinken alkoholischer Getränke und das Mitführen von Glasbehältnissen für den betroffenen Bereich untersagt (siehe Lageplan).

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