Gefahr für Frauen und Kinder

bz Soltau. Die geplante Aussetzung des Rechts auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiärem Schutz stellt eine zentrale Schutznorm unserer Verfassung in Frage: Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutze der staatlichen Ordnung, heißt es in Artikel 6 Asatz 1 des Grundgesetzes.

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