Hausbesitzerhaftpflicht – Eigentümer sollten versichert sein

dpa/tmn. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, doch ihr Abschluss ist dringend zu empfehlen: Vermieter von Immobilien sowie Eigentümergemeinschaften sollten eine Hausbesitzerhaftpflicht-Versicherung haben. Eigentum verpflichtet, auch in rechtlicher Hinsicht: Wenn ein Sturm übers Land zieht und herabfallende Dachziegel Autos oder Menschen Schaden zufügen, dann haftet der Eigentümer des jeweiligen Gebäudes im Extremfall mit seinem gesamten Privatvermögen. Auch in anderen Fällen können Hauseigentümer zur Verantwortung gezogen werden: Wurden etwa vor dem Haus oder auf dem Weg dorthin Schnee, Eis oder nasses Laub nicht entfernt und ein Passant oder Besucher zieht sich bei einem Sturz einen komplizierten Bruch zu, kann das zu Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe führen.

Orte

Organisationen

Themen