Alle Gräben räumen
bz Schneverdingen. Aufgrund der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Heidekreis werden die Schaukommissionen im Gebiet der Stadt Schneverdingen die in Frage kommenden Gräben schauen. Die räumungspflichtigen Eigentümer beziehungsweise Anlieger werden gebeten, die notwendigen Unterhaltungsarbeiten termingerecht durchzuführen.