Auch Mieter haben Pflichten

dpa/tmn. Wer als Mieter gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, dem droht als erster Schritt eine Abmahnung des Vermieters. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Abmahnung kann sowohl schriftlich als auch mündlich oder per Telefon erfolgen.

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