So sichern Vermieter sich einen Teilerlass in Krisenzeiten
Vermieter haben die Möglichkeit, bei unverschuldeten Mietausfällen im vergangenen Jahr einen Teilerlass der Grundsteuer bei ihrer Kommune zu beantragen. Um dies für das Jahr 2023 in Anspruch nehmen zu können, sollte man sich jedoch rechtzeitig darum kümmern, da die Frist am 31. März endet. Darauf weist jetzt Haus & Grund Soltau hin.