Anschaffungsnahe Herstellungskosten
dpa/tmn. - Immobilienbesitzer können Instandsetzungs- und Modernisierungskosten unter Umständen in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin. Die Voraussetzung: Die Kosten sind innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie angefallen und übersteigen ohne Umsatzsteuer nicht 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes.