Bunte Wände in Mietwohnung dürfen nicht verboten werden

dpa/tmn. Während der Mietzeit darf sich der Mieter einrichten, wie er will. Er kann die Wohnung ganz nach seinem Geschmack dekorieren, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Das bedeutet auch, dass der Mieter die Wände und Decken farbig streichen oder die Türen bunt lackieren darf.

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