Austauschpflicht verpasst – viele Heizkessel sind zu alt

dpa/tmn Wer einen Heizkessel hat, der 30 Jahre oder älter ist, betreibt diesen womöglich illegal. Denn seit Jahresanfang 2015 müssen viele Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb sein, die vor dem 1. Januar 1985 installiert wurden. Das sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor.

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