Geld von hilflosem Bekannten ergaunert

wu Soltau/Schneverdingen. Wenn er Geld brauchte, hatte er eine Adresse: Immer wieder suchte der 31-jährige Schneverdinger einen psychisch kranken Bekannten heim und lieh sich Geld. Dabei war klar, dass er das nicht zurückzahlen konnte. Das Soltauer Amtsgericht verurteilte den Hartz-IV-Empfänger deswegen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, auf drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung.

Orte

Organisationen

Themen