teich5 kosten Text#29

juw Munster. Die Beseitigung von Rüstungsaltlasten aus dem Zweiten Weltkrieg ist laut Grundgesetzes grundsätzlich Aufgabe der Länder. Der Bund bezahlt die Kosten auf bundeseigenen Grundstücken, wie etwa Truppenübungsplätzen. Auf nicht bundeseigenen Grundstücken bezahlt der Bund Sanierungen, wenn die Verschmutzung durch sogenannte reichseigene Kampfmittel entstand.

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