Bei Baumängeln kurz vor Verjährung Beweisverfahren einleiten lassen

dpa/tmn. Endet die fünfjährige Verjährungsfrist für Baumängel bald und gerade jetzt wird ein Schaden entdeckt, sollten Bauherren schnell handeln. Sie können ein sogenanntes selbstständiges Beweisverfahren einleiten lassen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

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