Kündigung wegen Mietschulden: Schonfrist beachten

dpa/tmn. Mieter riskieren bei zu großen Zahlungsrückständen eine Kündigung. Allerdings können sie die Rückstände innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten nach Erhalt der Kündigung vollständig ausgleichen. In diesem Fall wird das Mietverhältnis fortgesetzt.

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