Keller in vermietetem Einfamilienhaus muss trocken sein
dpa/tmn. In einem vermieteten Einfamilienhaus muss der Keller trocken sein. Darauf haben Mieter Anspruch, befand das Landgericht Berlin (Az. : 63 S 628/12), wie die Zeitschrift Das Grundeigentum (Heft 18/2013) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.