Keller in vermietetem Einfamilienhaus muss trocken sein

dpa/tmn. In einem vermieteten Einfamilienhaus muss der Keller trocken sein. Darauf haben Mieter Anspruch, befand das Landgericht Berlin (Az. : 63 S 628/12), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 18/2013) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

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