Verkehrssicherheit in ein falsches Licht gerückt
dit Munster. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte diese Woche, dass unfallgeschädigte Fahrradfahrer auch ohne Schutzhelm einen vollen Anspruch auf Schadensersatz haben. Damit ist die erwartete Helmpflicht abgewendet worden, die mit einem anderen Urteil indirekt einhergegangen wäre. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) befürwortet das Urteil, denn Fahrradfahren sei kein Risikosport.