Freispruch für Voyeur mit Geständnis

wu Soltau. Es klingt paradox: Die Taten räumte er vor Gericht komplett ein und wird dann doch freigesprochen. Doch was widersinnig klingt, hängt mit der Frage der Schuldfähigkeit zusammen, die für eine Verurteilung vorliegen muss und bei dem Voyeur war das eben nicht der Fall, wie Richter Dr. Stefan Stodolkowitz in der Verhandlung vor dem Soltauer Amtsgericht feststellte.

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