Bei Vermietung und Verkauf: Bald wird es ernst mit dem Energieausweis

Seit Jahren schon ist er Pflicht: Wer seine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen will, muss einen Energieausweis parat halten und auf Verlangen vorzeigen. Der Ausweis soll Auskunft über den zu erwartenden Energieverbrauch des Gebäudes geben. Nach den Erfahrungen von Immobilienberater Michael Baden hat das Papier in der Praxis bislang jedoch keine große Rolle gespielt. „Doch das wird sich ändern“, ist der Immobilienspezialist der Kreissparkasse Soltau überzeugt.

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