Wohnungsgröße muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen
dpa/tmn. Die genaue Wohnungsgröße muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen. Andernfalls haben Mieter keine Möglichkeit, wegen einer Abweichung der Wohnfläche die Miete zu mindern, entschied das Amtsgericht München (Az. : 424 C 10773/13).