Das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht

len Heidekreis. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht, heißt es in Artikel 16a, Absatz 1 des Grundgesetzes. Es ist damit das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird grundsätzlich nur Verfolgung berücksichtigt, die von Staaten ausgeht.

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