Der Nachbar heizte mit

Der Fall: Ursprünglich war alles kein Problem. Da errichtete ein Bauherr zwei Doppelhaushälften. Die Heizungsanlage befand sich in seiner Hälfte. Vertraglich sicherten sich beide Hauseigentümer zu, dass die Versorgung gegen Abrechnung über die eine vorhandene Anlage erfolge.

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