Lucas_Eri274_DeutscherBund
Gemäß der Deutschen Bundesakte von 1815 waren das Herzogtum Holstein und das kleine Herzogtum Lauenburg an der Unterelbe Gliedstaaten des Deutschen Bundes; deren Interessen wurden im Frankfurter Bundestag vom dänischen König vertreten; das Herzogtum Schleswig war mit Dänemark in Personalunion verbunden. Entgegen mehreren vertraglichen Vereinbarungen erließ der König von Dänemark 1863 eine Verfassung, die auch für Holstein gelten sollte. Er stieß damit auf den erbitterten Widerstand nicht nur aller nationalen Kräfte in Deutschland, sondern auch der deutschen Bevölkerung in diesem Landesteil. Die deutsche Nationalbewegung griff jetzt mit leidenschaftlicher Erregung in die Schleswig-Holstein-Frage ein und sah die Stunde gekommen, sie im rein nationaldeutschen Sinne, d.