Kosten für Thermen- wartung können auf Mieter abgewälzt werden
dpa/tmn. Die Kosten für eine Thermenwartung können als Betriebskosten auf die Mieter der Wohnung abgewälzt werden. Gleiches gilt für die Wartung der Etagenheizung oder der Warmwassergeräte, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Die Voraussetzung: Mieter und Vermieter haben eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen.