Einbrecher schneidet sich beim Einschlagen des Fensters die Pulsadern auf
wu Soltau. Alkoholisiert wollte er sich ins Bett legen und schlug ein Fenster ein. Doch aus dem Schlaf in der Obdachlosenunterkunft wurde nichts: Mit den Scherben schnitt sich der 36-Jährige die Pulsadern auf und landete zunächst im Krankenhaus und jetzt vor Gericht. Das Soltauer Amtsgericht verurteilte den Hartz-IV-Empfänger wegen Sachbeschädigung und eines Ladendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, auf vier Jahre ausgesetzt zur Bewährung.