Mikasch_WohnngsbauNK
"Wohn"-hausbau, also das Bauen von Häuser, die allein dem Wohnen dienen und nicht wie früher auch zum Mitunterbringen von Tieren oder von Werkstätten, wird in Neuenkirchen ab 1964 durch Bebauungspläne geregelt, die der Gemeinderat zu beschließen hat. Zwischen 1964 und 2011 sind 23 Bebauungspläne in Kraft getreten. Sie tragen folgende Bezeichnungen: 1. Holzweg, 2.