Bei Mängeln besteht Anspruch auf Mietminderung
dpa/tmn. Bei Mängeln in der Wohnung haben Mieter das Recht, ihre Miete zu mindern. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Laut Gesetz spielt es keine Rolle, ob den Vermieter Schuld an den Fehlern trifft oder nicht.