Abrechnungsbetrug kostet Arzt die Approbation

wu Munster/Lüneburg. Wer betrügt, ist unwürdig, als Arzt zu praktizieren. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg festgestellt und die Klage eines Munsteraner Arztes abgewiesen. Der 63-Jährige hatte gegen den Widerruf seiner Approbation das faktische Berufsverbot durch den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung geklagt.

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