Klauseln zu Schönheitsreparaturen oft unwirksam
dpa/tmn. Mieter werden häufig vertraglich zu Schönheitsreparaturen in der Wohnung verpflichtet. Die entsprechende Klausel muss aber wirksam formuliert werden, erklärt der Mieterverein München. Hierzu hat der Bundesgerichtshof einige Vorgaben gemacht.