Klauseln zu Schönheitsreparaturen oft unwirksam

dpa/tmn. Mieter werden häufig vertraglich zu Schönheitsreparaturen in der Wohnung verpflichtet. Die entsprechende Klausel muss aber wirksam formuliert werden, erklärt der Mieterverein München. Hierzu hat der Bundesgerichtshof einige Vorgaben gemacht.

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