Immobilie zu verschenken – nur mit Rückfall-Klausel sinnvoll

dpa/tmn. Immobilien zu Lebzeiten zu übertragen, ist eine Gratwanderung. Auf der einen Seite locken teils erhebliche Steuerersparnisse, auf der anderen Seite drohen finanzielle und familiäre Katastrophen. Schenkungen wollen deshalb wohlüberlegt sein.

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