Kein Glaubensbekenntnis gegen Raucher
Der Mieter hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Ihr Ausgang werde davon abhängig sein, ob sich in zweiter Instanz das bewusste Entlüften in den Hausflur und die dadurch entstehende unzumutbare Geruchsbelästigung für die Nachbarn bestätige, so Rothardt. Dann werde gerade in Zeiten des Nichtraucherschutzes gegen Passivrauchen in der Öffentlichkeit, in öffentlichen Gebäuden und in Gastwirtschaften und in Zeiten eines gestiegenen Gesundheitsbewusstseins im Hinblick auf einhergehende Tabakallergien und Krebsgefahren auch für den Passivraucher das Urteil des Düsseldorfer Amtsrichters bestätigt werden, andernfalls aber nicht, wie Dr. Rothardt deutlich macht.