Nach BGH-Urteil: Betriebskostenabrechnung wird einfacher
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 252/12) können Vermieter von Eigentumswohnungen die Grundsteuer leichter auf den Mieter umlegen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Nach bisheriger BGH-Rechtsprechung musste, wenn vertraglich kein Umlageschlüssel vereinbart war, die Grundsteuer nach der Wohnfläche auf die Mieter umgelegt werden ein erheblicher Aufwand, der die Kenntnis aller Steuerbescheide einer Wohnungseigentumsanlage voraussetzte.