Schlampiger Verwalter
Der Fall: Ein einzelner Wohnungseigentümer drängte darauf, dass der Verwalter abberufen werde, weil er Eintragungen erst mit einer sechswöchigen Verspätung vorgenommen habe. Der Betroffene führte zu seiner Entschuldigung aus, dass die Probleme zum Teil auf einer neu von ihm verwendeten Software beruhten. Die übrigen Eigentümer wollten es damit bewenden lassen, doch der eine Kritiker des Verwalters beharrte jedoch weiterhin auf dessen Kündigung. Das Urteil: Die Richter betonten, dass der Eigentümergemeinschaft ein Beurteilungsspielraum zustehe, innerhalb dessen sie entscheiden könne, wie weit sie einen Fehler ahnde oder nicht.