Mietspiegel geben Mietern und Ver- mietern Orientierung
dpa/tmn. Bei laufenden Mietverhältnissen ist die ortsübliche Vergleichsmiete die absolute Obergrenze für Mieterhöhungen. Anders als bei Neuvermietungen darf die Miete nicht über diesen Wert steigen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Anhand eines Mietspiegels können Mieter leicht überprüfen, ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist.