Parabolantenne nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig
dpa/tmn. Wer trotz Kabelanschluss im Haus über Satellitenschüssel fernsehen will, braucht die Erlaubnis des Vermieters. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Bisher waren Vermieter laut Rechtsprechung verpflichtet, eine Satellitenschüssel zu genehmigen, wenn ein ausländischer Mieter über den Kabelanschluss keinen Sender aus seiner Heimat empfangen kann (BGH VIII ZR 67/08).