Fahrt ohne Führerschein: Gefängnis

wu Soltau/Neuenkirchen. Aus der Spritztour mit dem Auto wurde eine Fahrt ins Gefängnis: Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr hat das Soltauer Amtsgericht einen 39 Jahre alten Neuenkirchener verurteilt. Die Lagerfachkraft war ohne Führerschein unterwegs gewesen und hatte zudem noch zuvor gestohlene Kennzeichen an seinem Auto befestigt. Eine Bewährungsstrafe kam für Richter Dirk Ladage nicht mehr in Betracht: Das Strafregister des Neuenkircheners weist bereits acht Eintragungen auf, immer wieder ist er wegen Fahrens ohne Führerschein auffällig geworden.

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