Freie Auswahl und mehr Verantwortung
Der 1. Januar markiert nicht nur den Start ins neue Jahr, sondern in steter Regelmäßigkeit auch das Inkrafttreten neuer Gesetze. Oft sind es so viele, dass ein Teil von ihnen nicht bis zu den Verbrauchern vordringt. Ein Kandidat dafür ist das geänderte Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.