Immobilien unterm Hammer

Des einen Leid, des anderen Freud: Kann ein Haus- oder Wohnungseigentümer seine Schulden nicht mehr begleichen, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Forderung durch die Zwangsversteigerung des unbeweglichen Vermögens zu befriedigen. Wer hier mitbietet, kann 30 Prozent und mehr gegenüber dem Kauf eines vergleichbaren Objekts auf dem freien Markt sparen. Damit das „Schnäppchen“ für den neuen Eigentümer nicht zum Albtraum wird, sollte man sich sorgfältig vorbereiten und einige Regeln beachten. Erst mal zuschauen: Um sich mit dem Ablauf einer Zwangsversteigerung vertraut zu machen, sollten Interessenten, bevor sie selbst aktiv werden, einige Termine als Zuschauer verfolgen.

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