Mieter haben Anspruch auf jährliche Betriebskostenabrechnung
dpa/tmn. Vermieter müssen ihren Mietern einmal jährlich eine Betriebskostenabrechnung übergeben. Voraussetzung ist, dass die Umlage der Betriebskosten vertraglich vereinbart wurde. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.