Mieter haben Anspruch auf jährliche Betriebskostenabrechnung

dpa/tmn. Vermieter müssen ihren Mietern einmal jährlich eine Betriebskostenabrechnung übergeben. Voraussetzung ist, dass die Umlage der Betriebskosten vertraglich vereinbart wurde. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

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