Bauherren dürfen nicht doppelt besteuert werden
dpa/tmn. Bauherren dürfen nach dem Kauf eines Grundstücks nicht doppelt besteuert werden. Das Finanzamt kann die Grunderwerbsteuer nur aus dem Grundstückswert verlangen, berichtet der Bund der Steuerzahler unter Berufung auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Az. : 7 K 192/09).